1. Juli 1916
Eine unverhoffte Freude bereitete gestern Herr Fabrikbesitzer Fahr seinen Angestellten, Arbeitern und Arbeiterinnen, indem er aus Anlaß seiner vor kurzem stattgefundenen Silbernen Hochzeit jedem ein namhaftes Geldgeschenk überreichte. In dieser schweren Zeit war natürlich jedem der damit Bedachtem dieses Geschenk doppelt willkommen.
3. Juli 1916
In den Schulen werden durch die Kinder zum Zwecke der Ölgewinnung die Kerne des Steinobstes (Kirschen, Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen, Reineclauden und Aprikosen) sowie Kürbiskerne gesammelt. Die Gemeindebehörden werden in einer Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern angewiesen, soweit hierfür ein örtliches Bedürfnis besteht, die von den Schulen gesammelten Kerne entgegen zu nehmen, zu größeren Posten zu vereinigen und möglichst in luftigen Räumen zu verwahren. Größere Mengen sind zur Vermeidung von Schimmelbildung von Zeit zu Zeit umzuschaufeln. Über die Abnahme der Kerne von den Sammelstellen wird später besondere Anweisung ergehen.
In die größte Verlegenheit kam am Sonnabend vormittag auf der Weinkellerstaße ein Schulknabe, der außer einem kleinen Wagen noch einen Handkorb mit Fleisch bei sich führte. Ein größerer Hund hatte jedenfalls den im Korbe liegenden Braten gerochen und während sich der Knabe für einen Augenblick am Fahrstuhl beschäftigte, dieses so seltene Fleisch aus dem Korbe erschnappt und verschlungen. Ob man den Besitzer des Hundes für den Schaden wird haftbar machen können, ist fraglich.
4. Juli 1916
Geflügelhändler, Kommunalverbände, Lebensmittelämter, Genossenschaften und sonstige Interessenten, die den wagenweisen (1000 Stück) Bezug von polnischen Magergänsen zu dem bis 15. Juli 1916 gültigen Preise von 7,50 Mk. für das Stück ausschließlich Spesen wünschen, werden vom Sächsischen Ministerium des Innern aufgefordert, sich sofort persönlich mit der örtlich zuständigen Handelskammer in Verbindung zu setzen. Die Handelskammern haben bis spätestens 12. Juli dem Ministerium des Innern mitzuteilen, von welchen Interessenten und in welcher Höhe etwa Bestellungen bei der amtlichen Handelsstelle Kalisch gemacht worden sind.
8. Juli 1916
Auf der Durchreise hat sich auf dem Altstädter Schützenplatz eine besonders sehenswerte Ausstellung eingefunden, die ein kleiner Tiergarten genannt werden kann. In Bassins erblickt man Nilkrokodile, Kaimans und Alligatoren, ferner Schildkröten und Gürteltiere, Riesensalamander und eine ganze Kollektion Schlangen, als besondere Sehenswürdigkeit „die größte Schlange der Welt“ aus den bekannten Hagenbeckschen Tierpark in Hamburg. Das riesige Tier wird bei jeder Vorstellung auf den Schultern von 5 Männern vorgeführt.
Der Bezirksvorstand hat beschlossen den Kriegerfamilien aus den Bezirksmitteln zum Besohlen von Schuhen eine einmalige Beihilfe von 2,50 Mk. für den Kopf zu bewilligen. Diese Beihilfe wird in den nächsten Wochen durch die Gemeindebehörden ausgezahlt werden. Außerdem wird der Bezirksverband im Herbst wegen Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung von sonstiger Bekleidung für die Kriegerfamilien Entschließung fassen.
17. Juli 1916
Die Herstellung von Quarkkuchen ist laut Bekanntmachung des Ministerium des Innern bis zum 30. September 1916 einschließlich verboten. Unter Quarkkuchen fällt nicht derjenige Kuchen, bei dessen Herstellung Quark nur als Bindemittel für den aus anderen Zutaten, insbesondere Obst, bestehenden Kuchenbelag verwendet wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Diese Verordnung tritt am 23. Juli in Kraft.
22. Juli 1916
Wie ein schlechter Witz klingt es, wenn wir die Tatsache feststellen, daß am heutigen 22. Juli die Hundstage beginnen. Diese Zeit hat ihren Namen von dem roten Hundsstern, wie der Sirius in der alten Astronomie hieß; sonst bringt sie uns sengende Sonnentage – heuer will der graue Himmel und der dauernde Niederschlag nicht von uns weichen.
Auf ein 40jähriges Bestehen kann jetzt die Schule im Ortsteil Hüttengrund zurückblicken. Da der Hüttengrund früher zu einer Anzahl umliegender Gemeinden gehörte, gab die Schule oft Anlaß zum Streit. Im Jahre 1862 schlossen sich die Bewohner von 4 Wohnhäusern dem Hohensteiner Schul- und Kirchverbande an. Dann regte das Glauchauer Konsistorium im Jahre 1864 die Bildung einer selbständigen Schulgemeinde und den Bau einer Schule an. Diese Anregung stieß jedoch auf viele Hindernisse. 1865 wiesen die Hohensteiner die Hüttengrunder aus ihrer Schule aus, behielten sie jedoch wieder auf oberbehördliches Eingreifen zunächst auf 2 Jahre gegen ein wöchentliches Schulgeld von 18 Pfg. 1871 sollte der Hüttengrund mit Hohenstein als Schulbezirk verbunden und eine eigene Schule errichtet werden, was aber die Stadtvertretung von Hohenstein ablehnte. Ein weiterer Versuch, mit Oberlungwitz einen Schulbezirk zu bilden, scheiterte auch. Nach mehrjährigen Verhandlungen kam es nun im Jahre 1876 soweit, daß die Gemeinden Oberlungwitz, Kuhschnappel, Abtei-Oberlungwitz und Langenberg eine Schulgemeinde bildeten und gemeinsam ein Schulhaus bauten. Es ist dies das jetzige Hausgrundstück des Herrn Karl Ebersbach. Auch die damalige Stadt Ernstthal kam mit in Frage, da das Forsthaus Hainholz zu dieser gehörte. Die Försterskinder mußten jedoch in die Ernstthaler Schule gehen. Der erste Lehrer in der Hüttengrunder Schule war Herr Franz Hermann Leucht, jetzt Oberlehrer in Weidensdorf. Im Jahre 1897 wurde die neue Schule gebaut.